Was die Teilnehmer im Unterricht machen, richtet sich danach, welche der vier Grundfertigkeiten (Lesen, Hören, Sprechen, Schreiben) sie trainieren wollen.
Hierbei achte ich darauf, dass der Unterricht möglichst abwechslungsreich gestaltet wird.
Neben der im Fach Jura unerlässlichen Beschäftigung mit juristischen Texten haben die Teilnehmer die Möglichkeit, erlernte Sprachmittel aktiv zu verwenden. Diskussionen über juristische Probleme, das Präsentieren von juristischen Themen – beispielsweise am Flipchart oder mit Beamer – oder eine wiederholte mündliche Einübung von wichtigen Strukturen sind einige von vielen möglichen Unterrichtsaktivitäten.
Denn: Sprachunterricht soll Spaß machen und das funktioniert nur mit viel mündlicher Kommunikation.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der wertschätzenden Korrektur der Teilnehmer im Hinblick auf den Wortschatz und die grammatikalische Struktur.