Qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa) sind für Kanzleien unverzichtbar. Doch die Zahl der KandidatInnen sinkt seit Jahren. Gleichzeitig steigt aber auch die Anzahl von ZuwanderInnen, nicht wenige von ihnen mit einem juristischen Abschluss und anwaltlicher Berufserfahrung in ihrem Heimatland. Beispielsweise haben viele UkrainerInnen, die seit 2022 nach Deutschland kamen, inzwischen die allgemeinen Sprachkurse bis zum Niveau C1 erfolgreich durchlaufen. Die JuristInnen unter ihnen fragen sich häufig: „Kann ich in Deutschland noch in meiner alten Branche arbeiten?“
Da bietet sich eine ReFa-Ausbildung an. Die deutsche Sprache, insbesondere die juristische Fachsprache, stellt dabei oft eine große Hürde dar. Ich biete Kurse in der Fachsprache Jura an und unterrichte auch ReFa-Azubis. Wenn Sie erfahren möchten, welche Fragen sich InteressentInnen mit Migrationshintergrund stellen sollten und wie ich diese adressiere, lesen Sie bitte weiter.
Wie kann man sich sprachlich auf den Umgang mit MandantInnen vorbereiten?
Eine Aufgabe von Rechtsanwaltsfachangestellten ist der Empfang von Mandantinnen und Mandanten in der Kanzlei. Der erste Eindruck zählt und deswegen müssen auch die ersten Sätze „sitzen“.
Zugewanderte benutzen natürlich die Wendungen, die sie im allgemeinen Sprachkurs gelernt haben. „Nehmen Sie bitte Platz“ ist ein solches Beispiel. Die Formulierung „Nehmen Sie doch bitte hier Platz“ ist aber ungleich einladender. Solche Sätze sollten die Rechtsanwaltsfachangestellten idiomatisch lernen. Unsicherheiten gibt es gerade bei Zugewanderten aus der Türkei oder aus slawischen und arabischen Ländern bei der Verwendung des Artikels. „Nehmen Sie bitte einen Platz“ ist ein Beispiel für eine solche sprachliche Unsicherheit. Ich gebe meinen Lernenden eine Liste mit den wichtigsten Sätzen für den Umgang mit Mandantinnen und Mandanten an die Hand.
Ich gehe auch auf die Besonderheiten der Kanzlei ein und führe damit zusammenhängenden Wortschatz ein. Ein „Wartebereich“ ist kein „Wartezimmer“. Das sollten die zugewanderten Azubis lernen, auch wenn der Begriff „Wartebereich“ in den allgemeinsprachlichen Deutschkursen vermutlich nicht gelernt wurde.
Die Sätze sollten aber für das deutsche Ohr auch freundlich, geradezu „lächelnd“ klingen. Deswegen ist hier die richtige Intonation unerlässlich. Dafür empfehle ich die KI-gestützte Audio- und Sprachsoftware ElevenLabs, ein Text-to-Speech-Tool. Damit können die Rechtsanwaltsfachangestellten die Sätze aus der Liste vertonen und die Intonation immer wieder alleine nachzusprechen.
Wie lernt man es, über typische Inhalte des Berufs Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (Zwangsvollstreckung, Mahnverfahren, Gebührenrecht) korrekt zu sprechen?
Die Lehrwerke für Rechtsanwaltsfachangestellte sind voller Grafiken zu Themen wie Zwangsvollstreckung, Mahnbescheid und Rechtsanwaltsgebühren. Ich stelle den Schülern die Aufgabe, diese Grafiken zu versprachlichen.
So findet man etwa in einer Grafik unter dem Begriff „Zwangsvollstreckung“ die Begriffe „Vollstreckungstitel“, „Vollstreckungsklausel“ und „Zustellung“.
Meine Schüler erzählen mir, wie sie eine solche Grafik verstehen. Dann fällt z.B. der Satz: „Die Vollstreckung ist eine Konsequenz des Urteils.“
Später erkläre ich im Feedback, dass der Titel (dazu gehört auch das Urteil) eine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist. Aus dieser Einordnung folgt dann auch die sprachliche Formulierung: „Die Zwangsvollstreckung setzt (unter anderem) einen Vollstreckungstitel, zum Beispiel ein Urteil, voraus.“ ODER „Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist (unter anderem) ein Vollstreckungstitel, zum Beispiel ein Urteil.“
Die Schüler lernen also, dass der Begriff „Konsequenz“ zu unspezifisch ist und hier über Voraussetzungen zu sprechen ist.
Eine andere Grafik stellt das Vorgehen nach einem Mahnbescheid dar. Darunter stehen in drei Kästen folgende Stichpunkte:“Schuldner erhebt Widerspruch innerhalb von 2 Wochen“, „Schuldner bleibt untätig“ und „Schuldner zahlt gesamte Forderung und Mahnkosten“. Ich stelle die Aufgabe, diese Grafik zu versprachlichen. Die Schüler sagen z.B.: „Der Schuldner bleibt untätig. Deswegen gibt es einen Vollstreckungsbescheid.“
Im Feedback erkläre ich, dass es in der Grafik um alternative Bedingungen, die man mit einem „Wenn-Satz“ oder der Präposition „bei“ ausdrücken kann: „Wenn der Schuldner innerhalb von 2 Wochen Widerspruch erhebt,…“ ODER „Bei Untätigbleiben des Schuldners …“
Wie läuft der Unterricht ab?
Vor dem Unterricht gebe ich meinen SchülerInnen als Hausaufgabe auf, bestimmte Quellen zu lesen. Im Unterricht lasse ich sie dann erzählen, schreibe auf der digitalen Tafel mit und korrigiere später die Sätze auf dieser Tafel. Die Fehler, auf die ich stoße und die ich auf diese Weise korrigiere, stelle ich im Folgenden näher dar.
Wie lernt man juristischen Wortschatz?
Viele KandidatInnen sind allgemeinsprachlich recht fit, scheitern aber an der deutschen Rechtssprache. Warum ist das so?
In ihrer ReFa-Ausbildung kommen nichtmuttersprachliche Azubis plötzlich mit einer Vielzahl von technischen juristischen Begriffen in Kontakt. So werden im ersten Lehrjahr bereits der Kaufvertrag und andere Vertragsarten, Handels- und Gesellschaftsrecht und die Durchsetzbarkeit des Anspruchs behandelt.
Der Sprung vom C1-Deutschzertifikat zum Deutsch in der ReFa-Ausbildung ist weit, denn die hier auftauchenden juristischen Begriffe haben eine ganz genaue, eine „technische“ Bedeutung.
Hierzu ein Beispiel: Während DeutschlernerInnen im allgemeinen Deutschkurs das Verb ablehnen eher bei Redemitteln in Diskussionen gehört haben, müssen sie als Reno-Azubis plötzlich differenzieren zwischen „eine Klage abweisen“, „eine Berufung zurückweisen“ und „einen Antrag ablehnen“. Das Problem ist, dass sie als NichtmuttersprachlerInnen in der ReFa-Ausbildung, wo sie unter lauter Deutschen sitzen, nicht ausreichend auf diese Differenzierungen hingewiesen werden.
Für mich als Fachsprache-Jura-Lehrer ist es also wichtig, Wortschatz zu gruppieren: Ablehnen, verneinen, abweisen und zurückweisen gehören semantisch zusammen und müssen im Cluster gelernt werden. Andererseits grenze ich aber auch die spezifisch juristischen Anwendungsbereiche sofort voneinander ab und erkläre, dass z.B. abweisen mit Klage geht, zurückweisen aber mit Rechtsmittelverfahren wie Berufung und Revision, ablehnen mit Antrag, verneinen häufig mit Tatbestandsvoraussetzungen.
Ein anderes Beispiel für das Clustern nach Wortbedeutungen ist das Wort „geben“. Wenn die SchülerInnen in ihrer Diskussion sagen, dass die Behörde eine Baugenehmigung „gibt“ oder die Bank einen Zahlungsaufschub „gibt“, dann stelle ich im Feedback klar: „Lernen Sie im Bedeutungsfeld „geben“ die Wörter „erteilen“, „gewähren“ und „einräumen“: Ein Zahlungsaufschub wird gewährt, aber eine Baugenehmigung wird erteilt, eine Prokura wird erteilt bzw. eingeräumt.
Wie merkt man sich juristischen Wortschatz?
Im Unterricht verbessere, gruppiere („clustere“) und systematisiere ich Wortschatz. Was unternehme ich aber gegen das Vergessen?
Den wichtigen Wortschatz importiere ich in die Lernsoftware Quizlet. Dort können die TeilnehmerInnen mit elektronischen Karteikarten den juristischen Wortschatz wiederholen. Dieser ist schnell und überall auf dem Handy verfügbar.
Wie sortiert die Sprache das Denken?
Begriffe spiegeln wider, ob wir juristisch denken.
In meinen Deutschkursen für JuristInnen und ReFa-Auszubildende habe ich beobachtet, dass es SchülerInnen häufig nicht klar ist, was sie gerade sprachlich machen und welche Formulierungen daraus folgen:
Kategorisiere ich? Stelle ich Voraussetzungen dar? Spreche ich über einen Oberbegriff und Unterbegriffe?
Wenn die Frage in der Ausbildung oder im Berufsalltag lautet, ob man aus einer Mahnung vollstrecken kann, dann sollte man erstens verstehen und formulieren können, dass die Vollstreckung einen Titel voraussetzt und dass eine Mahnung kein Titel ist. Die deutsche Formulierung für Ober- und Unterbegriffe ist in diesem Beispiel: Zu den Vollstreckungstiteln gehören unter anderem Urteile, Vollstreckungsbescheide und Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Die Mahnung gehört nicht dazu ODER Die Mahnung zählt nicht dazu.
Wenn es im Mietrecht darum geht, ob eine Mängelbeseitigung eine Instandsetzung oder eine Modernisierung ist, dann sollte die RaFa-Angestellte Kategorisierungen sprachlich bewältigen können: Handelt es sich bei der Mängelbeseitigung um eine Instandsetzung oder eine Modernisierung ODER Stellt die Mängelbeseitigung eine Instandsetzung oder eine Modernisierung dar?
Haben Sie Interesse, mehr zu erfahren?
Schicken Sie mir bitte eine E-Mail an kurs@deutsch-fuer-juristen.de
Dann vereinbaren wir einen etwas halbstündigen Termin zum Kennenlernen auf MS Teams. Ich freue mich darauf!
© 14.02.2026 Robert Glöer | deutsch-fuer-juristen.de
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