Die Schwerpunkte der sprachlichen Arbeit in den Kursen für Juristen können je nach Teilnehmerwunsch sein:
A. Juristische Terminologie
- Vermittlung des juristischen Wortschatzes im jeweiligen Rechtsgebiet
- juristische Definitionen: spezifische Bedeutung eines juristischen Terminus
B. Vermittlung und Durchdringung verschiedener Textsorten
- Normtexte wie z.B. Gesetze und Verordnungen
- Auslegungstexte wie Gesetzeskommentare und wissenschaftliche Fachartikel
- Entscheidungstexte wie Urteile und Gutachten
- Sachverhaltstexte
C. Training der juristischen Arbeitsmethodik (Gutachten- und Urteilsstil) und der sie prägenden Merkmale
- Formulierung von Behauptung, Definition und Subsumtion (Gutachtenstil) bzw. Ergebnis und Begründung (Urteilsstil)
- Einsatz von Konnektoren zur Formulierung von Ursachen, Folgen, Bedingungen usw. (da, weil, wegen, deshalb, folglich, wenn, durch usw.)
- Komposita und Nominalstil als Merkmale juristischer Texte
- Die Arbeit an und die Verbesserung von eigenen Texten